17.07.2007 -

Zum 1. Mai 2007 ist, von der Praxis weitgehend unbemerkt, das neue Befristungsrecht für ältere Arbeitnehmer in Kraft getreten. Unser Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen, hat hierzu in der Zeitschrift Betrieb und Personal (B+P) einen umfangreichen Beitrag veröffentlicht.

Mit freundlicher Genehmigung des Stollfuß Verlages kann der Beitrag von Ihnen hier herunter geladen werden.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Arbeits­recht
    (FOCUS SPEZIAL 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
    (WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen
    (WirtschaftsWoche 2023, 2020)

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