01.01.2008

Mit dem Jahresbeginn ist das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz werden wesentliche Teile des Rechtes zum Kindesunterhalt und zum Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten erheblich geändert.

Die Änderungen sind so weitreichend, dass sie den Rahmen eines Kurzbeitrags sprengen würden. Es wird deshalb verwiesen auf den hier mit dem Adobe Reader (früher Acrobat Reader) herunterzuladenden Beitrag in Forum Familienrecht 2007, 293 ff. Dort sind sowohl der alte als auch der neue Gesetzestext zu finden, ferner eine Erläuterung der wesentlichen Änderungen.

Autor

Bild von  Rainer Bosch
Of Counsel
Rainer Bosch
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Ausarbeitung von Eheverträgen
  • Vertretung von Eheleuten bei Trennung oder Scheidung
  • Ausarbeitung von Testamenten, Erbverträgen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen