21.04.2024 -

Die Entsendung von Entwicklungshelfern weist zahlreiche rechtliche Besonderheiten gegenüber üblichen Auslandsbeschäftigungen auf. Mit einer dieser Besonderheiten habe ich mich in Heft 6 der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA 2024, 379) befasst. Der historische Gesetzgeber hatte den Entwicklungshelferdienstvertrag nach dem EhfG nicht als Arbeitsvertrag, sondern als einen Vertrag sui generis angesehen mit der Folge, dass der Schutz für Entwicklungshelfer allein aus dem EhfG abzuleiten war. Aus meiner Sicht wird man die damalige Qualifizierung aufgrund der europarechtlichen Überformung unseres nationalen Rechts nicht mehr einschränkungslos beibehalten können. Vielmehr wird man den Status in den Regelungsmaterien, in denen der europarechtliche Arbeitnehmerbegriff maßgeblich ist, neu bewerten und zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses kommen müssen.


Fundstelle: NZA 2024, 379 ff (https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZA-B-2024-S-379-N-1)

Autorin: Ebba Herfs-Röttgen

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