Ein Gespräch mit Dr. Christopher Liebscher zu seiner Tätigkeit für Chefärztinnen und Chefärzte

Dr. Christopher Liebscher berät Chefärztinnen und Chefärzte
Dr. Christopher Liebscher ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht am Standort Berlin

Wie sieht die anwaltliche Tätigkeit für Chefärztinnen und Chefärzte genau aus?

Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Beratung beim Abschluss von Chefarztverträgen sowie um die Beratung und anwaltlich Vertretung in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen.

Wie sieht so eine Beratung eines Chefarztvertrages aus? Wie läuft sowas ab?

Meistens rufen mich die Chefärztinnen oder Chefärzte an, wenn sie Verhandlungen mit einem Krankenhausträger aufnehmen oder die Vertragsverhandlungen bereits laufen. Ich finde es immer vorteilhaft, möglichst früh eingebunden zu werden. Dann lassen sich Fehler vermeiden, die später im Laufe der Verhandlungen nur noch schwer zu korrigieren sind.

Was wäre denn beispielsweise ein solcher Fehler in einem frühen Verhandlungsstadium?

Der Klassiker ist natürlich, wenn der Chefarzt oder die Chefärztin seitens des Krankenhausmanagements nach den eigenen Gehaltsvorstellungen gefragt werden, und diese dann relativ unvorbereitet irgendwelche Zahlen nennen. Wenn sie für den Krankenhausträger günstig sind, kommt man davon im Laufe der Verhandlungen nur noch schwer runter. Da kann man dann zwar an anderer Stelle korrigieren und Komponenten in den Chefarztvertrag einbauen, die ebenfalls sehr viel Geld wert sind, aber ein Hauptthema ist natürlich schon ungünstig eingeloggt. Umgekehrt kann man sich mit überzogenen Gehaltsvorstellungen natürlich aus dem Rennen schießen. Insofern muss man sich hier im Vorfeld Gedanken machen.

Und dabei helfen Sie?

Ja, auch dabei. Dadurch, dass ich deutschlandweit sehr viele Chefärztinnen und Chefärzte berate, kenne ich natürlich das Marktumfeld. Auch bezogen auf die einzelnen Fachgruppen, die ja durchaus unterschiedlich verdienen. Ich kenne natürlich inzwischen auch viele Träger und Krankenhäuser relativ gut, also mitunter auch die handelnden Personen. Da kann man die Angebote, den konkreten Verhandlungsverlauf und den seitens des Krankenhauses vorgelegten Chefarztvertragsentwurf natürlich ganz gut einschätzen. Im letzten Jahr habe ich beispielsweise gleichzeitig drei Fachärzte für Psychiatrie vertreten, die jeweils in Verhandlungen mit unterschiedlichen Krankenhäusern für die Position des Ärztlichen Direktors standen. Da weiß man dann natürlich, was der Markt gerade so bietet.

Und das hilft dann den Chefärztinnen und Chefärzten bei ihren Verhandlungen?

Ja, das hilft. Es gibt vor allem Sicherheit. Die Chefärztinnen und Chefärzte haben ganz individuelle Anliegen, befinden sich immer in einer ganz spezifischen persönlichen Situation. Also ich nenn‘ mal ein paar Beispiele: Ist es die erste Chefarztposition? Oder ist jemand schon in leitender Funktion? Das macht einen erheblichen Unterschied für die Verhandlungsposition. Wo liegen die individuellen Prioritäten, wie ist die familiäre Situation? In welcher Region in Deutschland spielt das? Wie ist der individuelle bisherige berufliche Werdegang? Das spielt alles eine Rolle und muss berücksichtigt werden. Ausgangspunkt ist aber immer, dass die Chefärztin oder der Chefarzt wissen müssen, in welchem Marktumfeld er oder sie sich bewegen.

Verhandeln Sie für Chefärztinnen und Chefärzte, oder macht das der Mandant selbst?

In den allermeisten Fällen verhandeln die Chefärzte und Chefärztinnen selbst; ich schalte mich nur unmittelbar ein, wenn es hakt. Meistens diene als Sparring-Partner und Berater. Ich bereite also die Verhandlung mit den Chefärztinnen und Chefärzten vor und helfe dabei, die Verhandlungsentwicklung zwischen den einzelnen Verhandlungsrunden einzuschätzen. Sie dürfen nicht vergessen, dass es sich bei Chefärztinnen und Chefärzten um hoch intelligente Menschen handelt, die selbst über enormes Wissen verfügen. Allerdings stelle ich immer wieder fest, dass es für die Mandanten äußerst hilfreich ist, vor und während der Verhandlungen einen Gesprächspartner zu haben, der sich a) mit ihrem Beruf und b) mit Verhandlungen generell auskennt – und am Ende das gewünschte Verhandlungsergebnis auch rechtlich und vertraglich sauber umsetzen kann.

Und wann geht es um die konkrete Prüfung des Chefarztvertrages?

Meistens werden die wirtschaftlichen Parameter vorher mündlich von den Parteien grob abgesteckt. Dann übersendet der Krankenhausträger den Entwurf des Chefarztvertrages. Und den prüfe ich dann im Detail. Das ist ganz zentraler Bestandteil meiner Beratungsleistung. Das bedeutet im Grunde folgendes: Ich erkläre dem Chefarzt oder der Chefärztin insbesondere die Vertragsklauseln, die für ihn oder für sie eher negativ, vielleicht sogar sehr gefährlich sind. Ich entschärfe diese Klauseln. Dann optimiere ich den Vertrag natürlich aus der Sicht der Chefärztin oder des Chefarztes. So ein Vertrag hat viele Stellschrauben, mit denen man für den Mandanten sehr viel Wert schaffen kann. Man könnte sagen, dass ich den Chefarztvertrag einmal komplett „durchkorrigiere“.

Die Chefärztin oder der Chefarzt wird naturgemäß nicht alle Punkte in den Verhandlungen durchsetzen können. Aber hier spielen dann Priorisierung der eigenen Forderungen und Verhandlungstaktik eine gewisse Rolle, die wir ebenfalls besprechen.

Wichtig ist mir immer, dass der Chefarzt oder die Chefärztin den eigenen Chefarztvertrag am Ende sehr gut kennen und komplett verstehen. Das ist zudem wirklich bedeutend für die spätere Tätigkeit. Hier spielen präventive Aspekte im Rahmen eines späteren Risikomanagements eine wichtige Rolle.

Bereiten Sie also die Chefärztinnen und Chefärzte in rechtlicher Hinsicht auch auf ihre spätere Chefarzttätigkeit vor?

Ein Stück weit sicherlich. Wenn der Chefarztvertrag bestimme Verantwortungen und Risiken dem Chefarzt oder der Chefärztin überträgt – beispielsweise bei der Aufklärung, Dokumentation, Codierung, bei der Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeiten der Mitarbeitenden – dann muss man darüber sprechen, wie man damit später in der Praxis möglichst rechtssicher umgehen kann. Oder das Beispiel Haftung: Da können sich ja enorme Risiken für den Chefarzt auftürmen, wenn man das falsch angeht. Ich habe als Berater von Chefärzten eben schon viel gesehen und deshalb gebe ich meine Erfahrungen weiter.

Seit wann beschäftigen Sie sich mit Verhandlungen und Verhandlungsführung?

Schon seit mehr als 20 Jahren. Damals hat mich in den USA an der University of Pennsylvania einer der international bekanntesten Experten auf diesem Gebiet, Prof. Stuart Diamond, für Negotiation and Persuation begeistert. Seinerzeit war das in Deutschland noch weitgehend unbekannt.

Gibt es irgendeinen genialen Verhandlungstrick, den Sie hier teilen könnten?

Einen Zaubertrick gibt es leider nicht. Verhandlungen muss man gut vorbereiten und mit Verhandlungstechniken muss man sich intensiv und systematisch befassen

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