Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeichnet werden müssen. Christian Hrach – Fachanwalt für Arbeitsrecht – erläutert die Beschlussgründe der Zeiterfassungsentscheidung.
Auszeichnungen
-
TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht(FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020)
-
TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht(WirtschaftsWoche 2022, 2021, 2020)
-
TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen(WirtschaftsWoche, 2022, 2021, 2020)
-
TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Dr. Nicolai Besgen(WirtschaftsWoche, Ausgabe 21/2020)
https://www.meyer-koering.de/meldungen/die-beschlussgruende-der-zeiterfassungsentscheidung/
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.