13.12.2022 -

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeichnet werden müssen. Christian Hrach – Fachanwalt für Arbeitsrecht – erläutert die Beschlussgründe der Zeiterfassungsentscheidung.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Arbeits­recht
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
    (WirtschaftsWoche 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
    (WirtschaftsWoche, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Dr. Nicolai Besgen
    (WirtschaftsWoche, Ausgabe 21/2020)

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