Oft leben Paare viele Jahre zusammen, ohne zu heiraten. Trotzdem haben sie den Wunsch, im Falle ihres Ablebens den überlebenden Partner abgesichert zu wissen. Doch Vorsicht: Schnell kann eine gut gemeinte Regelung im Testament für den überlebenden Partner zu einer teuren Erbschaftsteuerfalle werden:  

Vermacht der Erblasser beispielsweise seiner im Zeitpunkt des Erbfalls 50-jährigen Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht an der in seinem Eigentum stehenden Wohnung (Verkehrswert: 200.000 €) und beträgt der monatliche Nutzwert 1.000,00 €, werden ca. 44.000,00 € Erbschaftsteuer fällig!

Denn anders als für Ehegatten gilt für nicht eheliche Lebenspartner lediglich ein Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000,00 € (Verheiratete: 500.000 €), jeder Euro darüber wird mit mindestens 30 % (Verheiratete: ab 7%) besteuert. Die selbstgenutzte Immobilie kann von Verheirateten sogar komplett steuerfrei an den überlebenden Ehegatten übertragen werden, sofern auch dieser die Immobilie selbst nutzt und mindestens zehn Jahre bewohnt.

Wer sich also Gedanken darüber macht, wie er seinen Lebenspartner im Alter absichern will, sollte rechtzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einholen, um Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen und ggf. auch die notwendige Liquiditätsvorsorge für absehbare Erbschaftsteuerbelastungen schaffen zu können.

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