20.07.2021

Bonn, 20. Juli 2021 – Auch wenn an vielen Orten nach der verheerenden Flutkatastrophe die Versicherungen schnelle und unbürokratische Hilfe versprechen, ist dabei Vorsicht geboten! Denn im Kleingedruckten kann eine Verzichtserklärung für weitere Zahlungen versteckt sein. Die Kanzlei MEYER-KÖRING bietet daher Betroffenen an, im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mögliche Soforthilfeangebote ihrer Wohngebäudeversicherung auf kritische Klauseln hin zu überprüfen.

„Aus Sicht der Betroffenen ist es mehr als verständlich, dass sie möglichst schnell Hilfe erhalten wollen. Man darf dabei jedoch nicht außer Acht lassen, dass Versicherungen die gigantischen Schadensummen möglichst geringhalten möchten. Daher sollten Angebote zur Soforthilfe nicht ungeprüft angenommen werden, da sie im Kleingedruckten auch eine Klausel enthalten können, dass der Versicherungsnehmer als Gegenleistung für die Zahlung auf weitergehende Ansprüche verzichtet. Das kann zur Folge haben, dass der Versicherungsnehmer auf weitergehenden Schäden sitzen bleibt“, so Alexander Knauss, Geschäftsführender Partner bei MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater.

„Gerade auch, wenn die beschädigte Immobilie kreditfinanziert ist, sollte ein Angebot der Versicherung nicht ohne Abstimmung mit der finanzierenden Bank angenommen werden. Denn regelmäßig verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber der Bank, eine entsprechende Versicherung zu unterhalten“, so Christina Heuser, Rechtsanwältin bei MEYER-KÖRING. „Wir bieten daher allen Betroffenen an, die Angebote ihrer Wohngebäudeversicherung im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auf kritische Klauseln hin zu überprüfen.“

Dazu können sich Betroffene per E-Mail an Fluthilfe@meyer-koering.de oder telefonisch an 0228/72636-44 wenden.

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