Das Mindestlohngesetz gilt be­reits seit 2015, doch viele Fra­gen werden erst nach und nach durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ge­klärt. In einem aktuellen Urteil entschieden die höchsten deut­schen Arbeitsrichter nun, dass die Beschäftigte eines Senioren­heims keinen Anspruch auf Zah­lung von Sonn- und Feiertags­zuschlägen zusätzlich zum Min­destlohn habe.

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Verfasser

Dr. Carolin Kraus

Fundstelle

altenheim.net

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