Aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zu Gel-Nägeln einer Betreuungskraft:

Eine Altenpflegeeinrichtung hatte bestimmt, dass Mitarbeiter nur mit kurzen, naturbelassenen Fingernägeln arbeiten dürften. Eine Arbeitnehmerin wollte jedoch nicht auf ihre lackierten Gel-Nägel verzichten und klagte. 

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier – bitte bis S. 2 blättern.

Verfasser

Dr. Carolin Kraus

Fundstelle

CAREkonkret Ausgabe 13/2019, Seite 2

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