Besprechung der Entscheidung EuGH, Urteil vom 22. April 2010, Az. C-510/08.

Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob eine Vorschrift des deutschen Erbschaftsteuerrechts (§ 16 Abs. 2 ErbStG) mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Der EuGH erachtete die Vorschrift als gemeinschaftsrechtswidrig.

Verfasser

Alexander Knauss

Fundstelle

Legal Tribune Online - www.lto.de

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