Der Beitrag befasst sich mit dem für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen in Steuerhinterziehungsfällen wichtigen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „R“ (EuGH, Urteil vom 07.12.2010 – C-285/09 R, Vorabentscheidungsersuchen des BGH v. 07.07.2009, 1 StR 41/09) und soll aufzeigen, worum es eigentlich ging und welche Folgerungen aus dem Urteil des EuGH zu ziehen sein werden. Dabei endet der Beitrag bewusst in einer Reihe neuer und ungeklärter Fragen, denn das Urteil des EuGH hat wohl mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.

Verfasser

Andreas Jahn

Fundstelle

Steueranwalt International 2011/2012, S. 31 ff.; hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen