Es handelt sich um eine Neuauflage, die bereits nach zwei Jahren erforderlich geworden ist, zum einen, weil die Vorauflage vergriffen war, zum anderen wegen zahlreicher Rechtsänderungen, die sich seit der Vorauflage ergeben hatten. Herr Bosch hat den unterhaltsrechtlichen Teil bearbeitet.

Einzelheiten finden Sie hier.

Verfasser

Rainer Bosch

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