Der BGH befasst sich in der besprochenen Entscheidung mit der Frage, wie das Kindergeld zwischen den getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ausfzuteilen ist, wenn die beiden Elternteile das gemeinsame Kind je hälftig betreuen (sogen. Wechselmodell), aber nur ein Elternteil Einkommen in der Höhe hat, dass er Barunterhalt für das Kind leisten kann. Der BGH kommt zu dem richtigen Ergebnis, dass in diesem Fall der Elternteil, der neben der Kindesbetreuung auch Barunterhalt leisten kann, 3/4 des Kindergeldes erhält und der andere Elternteil 1/4.

Verfasser

Rainer Bosch

Fundstelle

FF (Forum Familienrecht) 2016, 370

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