Im Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz – BTHG) hat der Gesetzgeber die Stellung der Schwerbehindertenvertretung erheblich gestärkt. Die Vorschriften gelten bereits seit dem 30. Dezember 2016. Die wichtigsten Neuerungen sollen hier für die Praxis zusammengefasst dargestellt werden.

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Verfasser

Dr. Nicolai Besgen

Fundstelle

neue Caritas 21/2017

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