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Chatprogramme wie WhatsApp sind für uns zu selbstverständlichen Kommunikationsmitteln geworden. Damit sind sie aber auch aus unserer Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Was sich so schnell schreibt und schickt, kann arbeitsrechtlich allerdings zu einem bösen Erwachen führen. Der Beitrag zeichnet den schmalen Grat zwischen schneller einfacher Kommunikation und ihren arbeitsrechtlichen Implikationen nac.
Verfasser
Ebba Herfs-RöttgenFundstelle
ArbRB 2024, 337 - 341https://www.meyer-koering.de/publikationen/schreib-mir-kurz-auf-whatsapp-zur-nutzung-von-chatprogrammen-im-arbeitsverhaeltnis-worauf-bei-der-verwendung-von-messenger-diensten-arbeitsrechtlich-unbedingt-zu-achten-ist/
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