Lieferengpässe, Energiekrise, Zinswende und Inflation, dazu Pandemie und Krieg – es sind keine einfachen Zeiten für die deutsche Wirtschaft. So manches Unternehmen wankt bereits unter dem Druck der zahlreichen Krisen. Die sich in aller Munde befindenden ESG-Kriterien (Environmental Social Governance), d.h. umwelt- und sozialbezogene Nachhaltigkeitsfaktoren, dürften bei Vielen daher nicht allzu weit oben auf der Prioritätenliste stehen. Vergleichsweise unbedeutend wirken diese Anforderungen des Zeitgeistes. Doch können letztlich gerade Umwelt- und Nachhaltigkeitsfaktoren in der Insolvenz und Restrukturierung den entscheidenden Unterschied ausmachen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

ESG-Strukturen erleichtern den Zugang zu Kapital

Denn ESG-Kriterien stellen nicht nur im laufenden Geschäftsbetrieb ein häufig unerkanntes Wertschöpfungspotenzial dar. Sie sind auch das Sanierungsthema der Zukunft. Schon heute hängt der Zugang zu Kapital oftmals von der ESG-Performance eines Unternehmens ab. Niemand ist bereit, ein nicht zukunftsfähiges Geschäftsmodell zu finanzieren. Finanzdienstleister, die nach der sog. Offenlegungs-Verordnung verpflichtet sind, über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei ihrer Tätigkeit umfangreich Bericht zu erstatten, bemühen sich um ein nachhaltiges Kreditportfolio.

Klima- und Umweltrisiken aufseiten von Kreditnehmern kosten diese daher regelmäßig Zinsaufschläge. Mitunter ist der Zinssatz auch an die Erfüllung von umweltrelevanten Zielen durch den Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit geknüpft (sog. Sustainable-Linked Loans). Im schlimmsten Fall lehnen Banken die Refinanzierung bestimmter Geschäftsmodelle grundsätzlich ab. Speziell für die Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen gewähren Finanzdienstleister heutzutage hingegen sog. Green Loans (grüne Darlehen) mit besonders attraktiven Zinskonditionen.

Eine rechtzeitige Absicherung macht sich bezahlt

ESG-Strukturen stellen damit (auch) einen Baustein für die Krisensicherheit und Refinanzierbarkeit von Unternehmen dar. Gerade Mittelständler, Familienunternehmen und KMUs, die gegenüber Kreditgebern erfahrungsgemäß oft nur ein begrenztes Verhandlungspotenzial haben, profitieren davon, sich in dieser Hinsicht frühzeitig abzusichern. Denn ist ein Unternehmen erst einmal in Schieflage geraten, werden zumeist nicht mehr die Mittel für die erforderlichen Transformationsprozesse zur Verfügung stehen.

Notfalls ist die Neuausrichtung eines Unternehmens nach ESG-Kriterien – wenn auch meist unter erschwerten Bedingungen – auch im bereits eingetretenen Sanierungsfall noch möglich. Mitunter ist eine langfristige Fortführungsprognose ohne eine solche Erneuerung des Geschäftsmodells in aller Regel gar nicht darstellbar. In diesen Fällen wird allein der Aufbau ESG-gerechter Strukturen das jeweilige Unternehmen natürlich nicht retten. Er kann aber Bestandteil einer erfolgreichen Restrukturierungsstrategie sein.

Im drohenden oder eingetretenen Insolvenz- bzw. Restrukturierungsfall sowie allgemein bei der Anpassung Ihrer Unternehmensabläufe an die vielfältigen ESG-Anforderungen stehen wir Ihnen gerne tatkräftig zur Seite. Als Fachanwälte und Spezialisten für das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der laufenden Beratung von Unternehmen und ihrer Vertretung im Krisenfall.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • „Mit ihrer Weitsicht [beim Thema ESG] ist [MEYER-KÖRING] weiter als viele Wettbewerber.“ 

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)

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