Prüfen Sie jetzt Ihre Meldepflichten mit unserem kostenlosen Transparenzregister Schnelltest

Transparenzregister

MEYER-KÖRING Transparenzregister Schnelltest

Erfahren Sie, ob eine Meldepflicht hinsichtlich eines wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens zum Transparenzregister bestehen könnte.

Hinweis:
Die automatisierte Ersteinschätzung durch unseren Schnelltest kann eine juristische Prüfung etwaiger Meldepflichten nicht ersetzen. Die Abgabe der automatisierten Ersteinschätzung durch unseren Schnelltest erfolgt unverbindlich und ohne Übernahme irgendeiner Haftung, insbesondere für Verstöße gegen Transparenzpflichten. Es handelt sich hierbei lediglich um eine grobe Ersteinschätzung, die grundsätzlich weiterer Prüfung bedarf.

Bitte beachten Sie daher auch, dass Verstöße gegen Transparenzpflichten nach §§ 20 ff. GwG (z.B. keine Meldung oder nicht rechtzeitige Meldung bzw. fehlerhafte oder unvollständige Meldungen an das Transparenzregister) eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei einem leichtfertigen Verstoß kann das Bußgeld bis zu EUR 100.000 und bei einem vorsätzlichen Verstoß kann das Bußgeld bis zu EUR 150.000 betragen. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen erhöht sich der Bußgeldrahmen auf bis zu EUR 1 Mio.  und in Sonderkonstellationen sogar bis auf EUR 5 Mio. Daneben kann das Bundesverwaltungsamt „Transparenzregistersünder“ auf seiner Homepage zur öffentlichen Einsicht „an den Pranger stellen“ – sog. Naming & Shaming.

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Weitere Informationen finden Sie hier.

Drohende Bußgelder bei fehlender oder falscher Mitteilung an das Transparenzregister ab April 2023!
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Sollten Sie Fragen zu unserem Transparenzregister Schnelltest haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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