Mittwoch, 15. November 2017 ( 16:30 - 19:30 Uhr )

Die Arbeitsunfähigkeit in der Praxis, die Verdachtskündigung und die Auswirkungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung auf das Arbeitsrecht sind die aktuellen Themen des diesjährigen Praxisforums der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters wirft in der Praxis viele Fragen auf: Wie sind Personalgespräche zu führen? Kann ich auf das E-Mail-Postfach meines Mitarbeiters zugreifen oder sogar einen Detektiv einschalten?, sind einige davon. Die Einschaltung eines Detektives steht womöglich auch im Raum, wenn es um eine Verdachtskündigung geht. Arbeitgeber haben immer wieder den Verdacht gegen bestimmte Arbeitnehmer, dass sie Arbeitsmittel unterschlagen oder sich auf andere Weise strafbar verhalten, können dies aber nicht einwandfrei nachweisen. Kann man dennoch kündigen? Was sind hier die Wirksamkeitsvoraussetzungen? Welche Möglichkeiten der Aufklärung gibt es? Eng verzahnt sind diese Themen meist auch mit Fragen des Datenschutzes. Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue BDSG bringen viele neue Regelungen, die Unternehmen gerade im Bereich des Arbeitsrechts beachten müssen.

Frau Ebba Herfs-Röttgen und Herr Dr. Nicolai Besgen von der Sozietät Meyer-Köring aus Bonn, Fachanwälte für Arbeitsrecht, und Herr Dr. Matthias Lachenmann von der Sozietät Pauly und Partner aus Bonn, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter, werden über die Themen informieren und praxisnahe Hinweise geben, wie Fallstricke vermieden werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmer sowie Mitarbeiter, die arbeitsrechtliche Entscheidungsbefugnisse haben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung online auf der Homepage der IHK Bonn/Rhein-Sieg www.ihk-bonn.de unter dem Webcode 6492083 an.

Veranstaltungsort

IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Sitzungssaal 1. OG

Referenten

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Ebba Herfs-Röttgen
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  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
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