Dienstag, 09. Juli 2019 ( 09:00 - 11:00 Uhr )

Seit dem 26.04.2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Bisher reichte es aus, mit den Personen, die Zugang zu einem Geschäftsgeheimnis haben, eine Vereinbarung über die Verschwiegenheit zu treffen. Der Gesetzgeber verlangt nunmehr zusätzliche Maßnahmen, um ein Geschäftsgeheimnis rechtssicher und effektiv zu schützen. Er hat sich bei dem Gesetz bezüglich der Konkretisierung dieser Maßnahmen sehr zurückgehalten und die Entscheidung, wie das Geheimnis über eine Verschwiegenheitserklärung hinaus geschützt werden kann, in das Ermessen des Unternehmens gestellt.

Welche Handlungsoptionen Unternehmen zum wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen zur Verfügung stehen und welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, werden Dr. Stephan Dornbusch, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht sowie Frau Dr. Carolin Kraus, Fachanwältin für Arbeitsrecht, MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater, beleuchten.

Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung online auf der Homepage der IHK Bonn/Rhein-Sieg www.ihk-bonn.de unter dem Webcode @6492244 an. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 30,00 Euro pro Person. Die Rechnungstellung erfolgt durch die IHK Bonn/Rhein-Sieg nach der Veranstaltung.

Veranstaltungsort

IHK Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn

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