Donnerstag, 21. November 2019 ( 16:00 - 19:00 Uhr )
Die geänderte Urlaubsrechtsprechung, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die Vergütung von Reisezeit sind die Themen des diesjährigen Praxisforums.
Die neuen Hinweis- und Belehrungspflichten des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern auf bestehende Urlaubsansprüche und entsprechende Verfallfristen werfen in der Praxis viele Fragen auf. Wie konkret muss der Arbeitgeber belehren, können Altansprüche verjähren und bedarf es einer Anpassung der bestehenden Arbeitsverträge?, sind einige davon.
Auch die Entscheidung des EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten stellt die Praxis vor neue Herausforderungen. Nicht nur Überstunden, sondern die gesamte Arbeitszeit sollen hiernach nun verlässlich erfasst werden müssen. Aber besteht allein aufgrund des Urteils schon unmittelbarer Handlungsbedarf? Und wie muss eine Zeiterfassung gestaltet werden, um den Anforderungen an die neue Rechtsprechung zu genügen?
Das dritte diesjährige Thema befasst sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass Reisezeit wie Arbeitszeit zu bewerten ist. Kann von diesem Grundsatz vertraglich abgewichen werden? Wird mit dem Urteil nur über die Vergütungspflicht oder auch über die arbeitszeitschutzrechtliche Einordnung von Dienstreisen entschieden? Auch diese Fragen wollen wir diskutieren.
Anmeldung
Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem Bonner AnwaltVerein e.V. und richtet sich an Unternehmer und Mitarbeiter, die arbeitsrechtliche Entscheidungsbefugnisse haben, sowie an Rechtsanwälte.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung online auf der Homepage der IHK Bonn/Rhein-Sieg www.ihk-bonn.de unter dem Webcode @6492252 an.
Veranstaltungsort
IHK Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn
Referenten
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