Das Bundeskabinett hat am 15.02.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie verabschiedet und damit den Weg geebnet für die Einführung der neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht.

Den Namen Basel II verdanken die neuen Kreditrichtlinien dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Das Gremium wurde 1974 von den führenden Industrieländern eingesetzt, um zur Stabilisierung des internationalen Finanzwesens beizutragen und ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt.

Ab dem 1.1.2007 soll die Kreditwürdigkeit von Bankkunden stärker als bisher bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden. Bislang müssen Banken und Sparkassen für jeden Unternehmenskredit, den sie vergeben, Eigenkapital vorhalten. Die Höhe dieser Risikovorsorge liegt pauschal bei acht Prozent. Das heißt: Vergibt eine Bank einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro, muss sie 8.000 Euro Eigenkapital zurücklegen. An die Stelle dieser starren Regelung tritt im kommenden Jahr eine inviduelle Risikobewertung der Kreditnehmer (sogen. „Rating“).

Geldinstitute ermitteln die Kreditwürdigkeit anhand der Geschäftsdaten der Firmen. Neben diesen „harten Faktoren“ fließen aber auch „weiche Faktoren“ wie z.B. die Wettbewerbsposition des Unternehmens oder die Existenz einer Nachfolgeregelung in die Bewertung ein. Beispielsweise rechnen Banken bei Fehlen einer Nachfolgeregelung mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit ganz oder teilweise ausfällt! Bei der Nachfolgeplanung kann Ihnen unsere Anwaltsgruppe „Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge“ helfen, in der wir das Know-How eines Fachanwaltes für Erbrecht, eines Rechtsanwaltes und Steuerberaters sowie weiterer erfahrener Berater gebündelt haben.

Je besser das Rating, um so günstiger werden die Kreditkonditionen. Unternehmen sollten sich deshalb – sofern noch nicht geschehen – unbedingt zeitnah mit Basel II beschäftigen und sich „fit für das Rating“ machen. Dabei ist die enge Abstimmung mit der eigenen Hausbank zu empfehlen. Zu überlegen sind aber auch alternative Finanzierungsformen (z.B. Mezzanine-Kapital). Gern stellen wir Ihnen Alternativen vor und helfen bei der rechtlichen Umsetzung.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, finden Sie einen einfachen Rating-Planer auf der Homepage des BMWi (klicken Sie hier).

Verfasser: Alexander Knauss, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
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  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
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  • TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht 
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