Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ziel der Reform ist es, das Steuerberatungsrecht zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und Beratungszugänge für Bürgerinnen und Bürger deutlich zu erweitern. Gleichzeitig enthält der Entwurf steuerpolitische Maßnahmen mit konkreten Auswirkungen auf das Grunderwerbsteuerrecht und das Gewerbesteuerrecht, die bereits in der Phase der parlamentarischen Beratung Beachtung finden sollten.

1. Überblick: modernisiertes Steuerberatungsrecht als Ausgangspunkt
Der Gesetzesentwurf zielt auf eine Neuausrichtung der Hilfeleistung in Steuersachen ab, insbesondere durch
- die Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen,
- die Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung,
- die Modernisierung der Regeln für Lohnsteuerhilfevereine, sowie
- den Wegfall des Leitungserfordernisses bei zusätzlichen Beratungsstellen.
Insbesondere erlaubt der Entwurf künftig Personen wie Energieberaterinnen und Energieberatern steuerliche Hilfestellungen, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen, und schafft Raum für Tax Law Clinics an Hochschulen im Rahmen unentgeltlicher Hilfeleistungen.
Obwohl diese berufsrechtlichen Regelungen keine direkten Änderungen der Steuerarten selbst bewirken, signalisiert der Gesetzgeber mit den flankierenden steuerpolitischen Maßnahmen, dass er Steuergerechtigkeit und eine kohärente steuerliche Systematik stärken will. Vor diesem Hintergrund werfen die folgenden Neuregelungen im Grunderwerbsteuer- und Gewerbesteuerrecht wichtige Fragen für Unternehmen und Berater auf!
2. Geplante Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht (GrEStG)
a) Vermeidung doppelter Besteuerung bei Signing und Closing
Ein zentrales Anliegen im Entwurf ist die Beseitigung einer möglichen doppelten Besteuerung desselben Sachverhalts, wenn sich das Verpflichtungsgeschäft (Signing) und das Verfügungsgeschäft (Closing) zeitlich auseinanderziehen. Der Entwurf sieht hierfür eine neue Regelung im § 1 GrEStG vor, wonach der Vorrang der Besteuerung des Signing festgelegt wird. Dadurch soll klar geregelt werden, zu welchem Zeitpunkt die Grunderwerbsteuer anfallen soll – und in der Folge Doppelbesteuerungen vermieden werden.
b) Einheitliche Anzeigefrist für Beteiligte
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vereinheitlichung der Anzeigefristen nach § 19 GrEStG vor: Die Frist für die Pflicht zur Mitteilung einer grunderwerbsteuerlich relevanten Transaktion soll künftig einheitlich einen Monat betragen. Diese Maßnahme dient der Verfahrensvereinfachung und Rechtsklarheit im Grunderwerbsteuerverfahren.
3. Angleichung der Gewerbesteuer: Mindesthebesatz
Ein weiterer steuerpolitischer Baustein betrifft die Gewerbesteuer: Der Entwurf sieht vor, den bundesweiten Mindesthebesatz von bisher 200 % auf 280 % anzuheben. Hintergrund ist der Wille, steuerlich motivierte Sitzverlegungen von Unternehmen zu verhindern – also Fälle, in denen Unternehmen allein aufgrund günstigerer Gewerbesteuersätze ihren Sitz verlagern, ohne substantielle wirtschaftliche Aktivitäten am neuen Standort zu entfalten.
Die Anhebung des Mindesthebesatzes soll damit zu einer größeren Steuergerechtigkeit und Planungssicherheit innerhalb von Deutschland beitragen – sowohl für Kommunen als auch für Unternehmen mit bundesweiten Aktivitäten.
4. Bedeutung für die Praxis
Die im Rahmen des Kabinettsbeschlusses vorgestellten Änderungen im Grunderwerbsteuer- und Gewerbesteuerrecht sind nicht abstrakt. Sie betreffen klassische Strukturierungsfragen in der Praxis, darunter:
- zeitliche Planung von Immobilien- und Anteilstransaktionen,
- Nutzung grunderwerbsteuerlicher Befreiungen und Verschonungen,
- steuerliche Auswirkungen von Vertragsgestaltung und Transaktionszeitpunkten,
- Standortfragen und Gewerbesteuerbelastungen bei Unternehmensverlagerungen.
Insbesondere die Vermeidung einer doppelten Grunderwerbsteuerpflicht und die Vereinheitlichung von Anzeigefristen können sich unmittelbar auf Transaktions- und Nachfolgeprozesse auswirken.
5. Fazit
Die Reform des Steuerberatungsgesetzes ist vor allem eine berufs- und verfahrensrechtliche Modernisierung. Begleitend dazu beinhaltet der Kabinettsbeschluss aber bedeutende steuerpolitische Maßnahmen im Grunderwerbsteuer- und Gewerbesteuerrecht, die bereits jetzt in die strategische Steuer- und Strukturplanung einbezogen werden sollten. Unternehmen, Investoren, Berater und Immobilieneigentümer sind gut beraten, sich mit diesen Neuerungen vertraut zu machen und frühzeitig Gestaltungsspielräume zu nutzen bzw. Risiken zu antizipieren.
Der Autor dieses Beitrages, RA Dr. Karl Brock, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, berät seit vielen Jahren Unternehmen, Immobilieneigentümer, Investoren und Berater zu steuer- und strukturrechtlichen Fragestellungen sowie im Rahmen komplexer Strukturierungen. Gerne unterstützt er Sie praxisgerecht und vorausschauend bei der Umsetzung und Optimierung Ihrer steuerlichen Strategien – auch nach den angekündigten gesetzlichen Änderungen.
Autor: Dr. Karl Brock
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2024)
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