Wir beraten und vertreten in allen Fragen rund um den Erbfall. Unser Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht, Handels und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht. Wir unterstützen Unternehmer, Privatpersonen und Stiftungen bei erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Themen.

Wir planen Nachfolgen mit klarer Struktur und Fingerspitzengefühl. Wir entwickeln Lösungen, die zu den Zielen der übergebenden Generation passen. Wir gestalten Vermögens und Unternehmensnachfolgen und beziehen steuerliche Fragen von Anfang an ein. Nach Eintritt eines Erbfalls begleiten wir die Beteiligten. Wir klären komplexe Situationen und suchen wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse. Wenn nötig setzen wir Ansprüche vor Gericht durch.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Testamentsvollstreckung. Wir übernehmen die Abwicklung anspruchsvoller Nachlässe. Auch gemeinnützige Organisationen unterstützen wir bei der Umsetzung von Erbfällen.

EXPERTISEN

  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Erbschaftsteuerliche Beratung
  • Errichtung und Beratung von Stiftungen
  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Beratung im Erbfall
  • Konfliktlösung in der Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung
  • Digitaler Nachlass

Kompetenzen in Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Wir beraten und vertreten in allen Fragen rund um den Erbfall. Unser Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht, Handels und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht. Wir unterstützen Unternehmer, Privatpersonen und Stiftungen bei erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Themen.

Wir planen Nachfolgen mit klarer Struktur und Fingerspitzengefühl. Wir entwickeln Lösungen, die zu den Zielen der übergebenden Generation passen. Wir gestalten Vermögens und Unternehmensnachfolgen und beziehen steuerliche Fragen von Anfang an ein. Nach Eintritt eines Erbfalls begleiten wir die Beteiligten. Wir klären komplexe Situationen und suchen wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse. Wenn nötig setzen wir Ansprüche vor Gericht durch.

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Expertise

  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Erbschaftsteuerliche Beratung
  • Errichtung und Beratung von Stiftungen
  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Beratung im Erbfall
  • Konfliktlösung in der Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung
  • Digitaler Nachlass

Testamentsvollstreckung

Ein Testament ist nur dann wirklich gelungen, wenn der letzte Wille später auch zuverlässig umgesetzt wird. Gerade bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder familiär anspruchsvollen Konstellationen ist der Erbfall nicht nur ein persönlicher Einschnitt, sondern häufig auch eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Herausforderung.

Nach dem Tod des Erblassers müssen Vermögenswerte gesichert, Konten und Depots verwaltet, Immobilien betreut, Verbindlichkeiten geklärt, Vermächtnisse erfüllt, Pflichtteilsansprüche geprüft und steuerliche Pflichten beachtet werden. Treffen mehrere Erben mit unterschiedlichen Interessen aufeinander, können Blockaden und Streit den Vollzug des letzten Willens erheblich verzögern.

Eine professionell angeordnete und durchgeführte Testamentsvollstreckung schafft hier Ordnung, Verlässlichkeit und Neutralität. Sie sorgt dafür, dass der Nachlass nach klaren Vorgaben verwaltet, gesichert und abgewickelt wird.

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Expertise

  • Den letzten Willen wirksam sichern
  • Vorausschauende Gestaltung zu Lebzeiten
  • Professionelle Abwicklung nach dem Erbfall
  • Verwaltung komplexer Nachlässe
  • Testamentsvollstreckung bei Unternehmen und Beteiligungen

Erbrecht für Banken und Vermögensverwalter

Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter und Family Offices benötigen in Nachlassfällen Beratung, die Erbrecht und Bankpraxis gleichermaßen beherrscht. Genau darauf ist unser Team ausgerichtet: Bei MEYER-KÖRING arbeiten mehrere Fachanwälte für Erbrecht, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) zusammen. Diese Verbindung ermöglicht eine Beratung, die Erbenlegitimation, Vollmachten, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsrechte, Konto- und Depotführung sowie bankrechtliche Haftungsfragen aus einer Hand erfasst.

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Expertise

  • Nachlassfälle rechtssicher bearbeiten
  • Vollmachten, Testamentsvollstreckung und Erbengemeinschaften
  • Auskunft, Datenschutz und Pflichtteil
  • Steuerliche Pflichten und Meldungen
  • Interne Standards, Schulungen und Gutachten
  • Streitige Nachlassfälle und Haftungsrisiken
  • Besondere Erfahrung an der Schnittstelle von Erbrecht und Bankpraxis

Nachlassabwicklung für gemeinnützige Organisationen

Wenn eine gemeinnützige Organisation erbt oder mit einem Vermächtnis bedacht wird, ist dies ein besonderer Vertrauensbeweis. Zugleich bringt der Erbfall häufig erheblichen rechtlichen und organisatorischen Aufwand mit sich. Der Nachlass muss ermittelt, gesichert und bewertet werden; Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Immobilien, Steuerfragen und Zweckbindungen können die Abwicklung erschweren.

MEYER-KÖRING begleitet Stiftungen, Vereine, gGmbHs, kirchliche Einrichtungen und andere Non-Profit-Organisationen bei der professionellen Abwicklung von Erbschaften und Vermächtnissen. Wir verbinden erbrechtliche Erfahrung, steuerliches Verständnis, Kenntnisse des Gemeinnützigkeitsrechts und besondere Expertise in der Testamentsvollstreckung.

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Expertise

  • Erbschaften rechtssicher annehmen und abwickeln
  • Nachlass erfassen, sichern und wirtschaftlich bewerten
  • Vermächtnisse und Auflagen erfüllen oder durchsetzen
  • Pflichtteilsansprüche und Konflikte mit Angehörigen
  • Erbengemeinschaften und Testamentsvollstreckung
  • Gemeinnützigkeit, Steuern und Mittelverwendung
  • Gestaltung künftiger Zuwendungen

Erbrecht für vermögende Privatpersonen

Größere Privatvermögen verlangen eine Nachfolgeplanung, die mehr leistet als ein einfaches Testament. Immobilien, Kapitalanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsvermögen, familiäre Besonderheiten, Pflichtteilsrechte und steuerliche Folgen müssen rechtlich und wirtschaftlich aufeinander abgestimmt werden.

MEYER-KÖRING begleitet vermögende Privatpersonen und Familien bei der Gestaltung, Übertragung und Sicherung ihres Vermögens. Unsere Beratung verbindet Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie langjährige Erfahrung in der Testamentsvollstreckung. Ziel ist eine Nachfolgeplanung, die Vermögen schützt, Streit vermeidet und den Willen des Erblassers zuverlässig umsetzt.

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Expertise

  • Testament, Erbvertrag und lebzeitige Übertragung
  • Immobilien, Kapitalvermögen und Beteiligungen
  • Familienfrieden sichern, Pflichtteilsrisiken steuern
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mitdenken
  • Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge
  • Vermögen über Generationen erhalten
  • Internationale Bezüge und besondere Vermögenswerte

Erbrecht für Unternehmer

Für Unternehmer ist Erbrecht nie nur Privatsache. Der Tod eines Unternehmers kann die Familie, das Unternehmen, Mitgesellschafter, Mitarbeitende, Banken und Geschäftspartner gleichermaßen betreffen. Ohne klare Nachfolgeplanung drohen Erbengemeinschaften, Pflichtteilsstreitigkeiten, steuerliche Belastungen und Blockaden in der Unternehmensführung.

MEYER-KÖRING begleitet Unternehmer, Gesellschafter und Familienunternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Unsere Beratung verbindet Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Erbschaftsteuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie langjährige Erfahrung in der Testamentsvollstreckung. Ziel ist eine Nachfolgeplanung, die den Willen des Unternehmers sichert, das Unternehmen handlungsfähig hält und familiäre Konflikte möglichst vermeidet.

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Expertise

  • Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten
  • Zusammenspiel vom Testament und Gesellschaftsvertrag
  • Pflichtteil als Risiko für Unternehmen
  • Erbschaftsteuer und Liquidität
  • Lebzeitige Unternehmensnachfolge
  • Notfallplanung für Unternehmer
  • Stiftungen, Familiengesellschaften und Holdingstrukturen

Erbrecht für Family Offices

Family Offices begleiten Familien, deren Vermögen aus Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen, Stiftungen, Familiengesellschaften und internationalen Strukturen bestehen kann. Erbrechtliche Fragen betreffen deshalb selten nur ein Testament, sondern die gesamte Vermögensarchitektur der Familie. Pflichtteilsrechte, Steuerfolgen, Governance, Testamentsvollstreckung und der spätere Vollzug des letzten Willens müssen frühzeitig zusammengedacht werden.

MEYER-KÖRING unterstützt Family Offices bei komplexen Nachfolge- und Nachlassthemen. Bei uns arbeiten mehrere Fachanwälte für Erbrecht, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) zusammen. So erhalten Family Offices spezialisierte, diskrete und praxistaugliche Unterstützung an der Schnittstelle von Erbrecht, Vermögensstrukturierung, Familienvermögen und Nachlassabwicklung.

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Expertise

  • Nachfolgeplanung für komplexe Vermögensstrukturen
  • Testament, Erbvertrag und Vermögensarchitektur
  • Pflichtteilsrisiken erkennen und steuern
  • Stiftungen und langfristige Vermögensbindung
  • Internationale Vermögen und grenzüberschreitende Nachfolge
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement
  • Nach dem Erbfall: Abwicklung, Streit und Koordination

 

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