Warum eigentlich Auslandsentsendung?

In Zeiten der Globalisierung und zunehmenden Internationalisierung ist es für Unternehmen von wachsender Bedeutung, eigene Mitarbeiter im Ausland einzusetzen. Aber auch für Mitarbeiter, insbesondere Führungskräfte, ist der Auslandsaufenthalt oftmals von erheblichem Interesse, weil sie sich hiermit für spätere Leitungsaufgaben im Inland qualifizieren.

Was ist Auslandsentsendung?

Entsandte – auch Expats genannt – werden im Rahmen ihres Inlands-Arbeitsvertrages vorübergehend, zumeist 2-3 Jahre, im Ausland für ihren Arbeitgeber oder eine mit ihm verbundene Auslandsgesellschaft tätig. Regelmäßig werden die Tätigkeit im Ausland wie die Rückkehr ins Inland in einer Entsendevereinbarung geregelt.

Publikationen und Vorträge zur Auslandsentsendung

Anwälte unserer Kanzlei sind Herausgeber und Autoren des im Erich-Schmidt-Verlag erschienenen „Praxishandbuch Auslandsbeschäftigung“ und referieren zudem regelmäßig zu den maßgeblichen Fragestellungen der Auslandsentsendung (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg, Deutsches Anwaltsinstitut e.V. (DAI), Praxisseminare).

EXPERTISE

Mit ihren Bezügen zu unterschiedlichen Rechtsordnungen wirft die Auslandsentsendung eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, die das Arbeitsrecht, aber auch das Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht betreffen. Das Zusammenspiel dieser Rechtsgebiete haben wir bei der Beratung genau im Blick und unterstützen Sie mit unserer Expertise bei einer interessengerechten und rechtssicheren Gestaltung der Entsendung.

Unsere Beratungsleistungen betreffen:

  • Wahl des Vertragsmodells (Entsendung, Versetzung, Neueinstellung ausschließlich zum Auslandseinsatz, Honorarvertrag)
  • Vertragsgestaltung
  • Beendigung von Auslandseinsätzen
  • Ausarbeitung von Entsenderichtlinien
  • Maßgeblichkeit von Arbeitnehmerschutzrechten (z.B. ArbZG, MuSchG, BEEG, SGB IX)
  • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
  • Rückruf und Rückkehr
  • Auslandsentsendung und Betriebsverfassungsrecht
  • Auslandsentsendung und Datenschutz
  • Auslandsentsendung und Sozialversicherungsrecht (z.B. Territorialitätsprinzip, Ein- und Ausstrahlung, A 1 Bescheinigung)
  • Auslandsentsendung und steuerrechtliche Folgen
  • Auslandsentsendung nach Brexit

MANDANTEN

Wir beraten Unternehmen der Privatwirtschaft mit internationaler Geschäftstätigkeit, aber auch Organisationen der internationalen Zusammenarbeit. Überdies unterstützen wir Mitarbeiter bei der Vorbereitung eines Auslandseinsatzes oder während ihrer Tätigkeit im Ausland.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Arbeits­recht

    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Kanzlei für Arbeits­recht

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeits­recht: Ebba Herfs-Röttgen

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeits­recht: Prof. Dr. Nicolai Besgen

    (WirtschaftsWoche 2023, 2020)

  • „Das Team ist insbe­sondere für seine besondere Expertise im Bereich öffent­licher Arbeit­geber und Stiftungen bekannt“.

    (JUVE-Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2017/2018)

  • Exzel­lenter Ruf dieser in Bonn und Berlin tätigen Arbeits­rechts­praxis“

    (JUVE-Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2016/2017)

  • Führende Namen im Rheinland – Arbeits­recht: Dr. Nicolai Besgen (MEYER-KÖRING, Bonn)“

    (JUVE Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2017/2018, 2016/2017)

  • TOP-Anwalt für Arbeits­recht: Dr. Nicolai Besgen

    (FOCUS Magazin „Ihr Recht“, u.a. 2017)

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Chefärztin und Chefarzt

Das Chefarztrecht - insbesondere auch die Beratung eines Chefarztvertrags - erfordern so...

Weitere Informationen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen