Nach der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2014 zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) war lange unklar, ob eine Entscheidung noch in diesem Jahr fällt.

Das Warten hat ein Ende: Das BVerfG wird sein Urteil am 17.12.2014 um 10 Uhr verkünden. Wir werden Sie dann unverzüglich  über die Entscheidung und ihre Auswirkungen informieren.

 

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