Die Insolvenz verschiedener Gesellschaften der P&R-Gruppe trifft auch die Anlageberater und -vermittler: Sie müssen damit rechnen, von ihren Kunden auf Schadenersatz verklagt zu werden. Im Internet empfiehlt aktuell eine Vielzahl von Kanzleien ein entsprechendes Vorgehen. Aus gutem Grund: Das Insolvenzverfahren kann schon wegen des schieren Volumens und der Zahl der Betroffenen viele Jahre dauern. Ob und in welcher Höhe Anlegern etwas aus der Insolvenzmasse zufließt, ist ungewiss. Einfacher ist es aus Sicht der Anleger, den P&R-Berater bzw. P&R-Vermittler in Haftung zu nehmen.

Das Argument: Dieser habe das Konzept nicht hinreichend geprüft, über die Risiken des Produkts nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und/oder Provisionen verschwiegen. Oft sind die P&R-Berater oder P&R-Vermittler bzw. ihre Versicherungen auch die einzigen, die überhaupt noch liquide sind und damit ein lohnendes Ziel für eventuelle Klagen darstellen.


Die Insolvenz von P&R Container könnte auch für die P&R Vermittler und P&R Berater zur Hängepartie werden. MEYER-KÖRING unterstützt betroffene Anlageberater umfassend bei der Abwehr von Ansprüchen. 

Um auf mögliche Forderungen und Klagen vorbereitet zu sein, empfehlen wir betroffenen P&R-Vermittlern folgendes Vorgehen:

  • Prüfen Sie, welchen Kunden Sie P&R Containerprogramme vermittelt haben: Um wie viele potenzielle Fälle mit welchem Volumen handelt es sich?
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auf und klären Sie, welche Unterlagen benötigt werden, um den Deckungsschutz zu prüfen.
  • Prüfen Sie auf jeden Fall, ob Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:
    – Zeichnungsschein
    – Beratungsprotokoll (inkl. Datum der Prospektübergabe)
    – Schriftliche Aufzeichnungen zum Beratungsvorgang
    – Sofern Sie die Anlage nicht selbst vermittelt haben, sondern durch Untervermittler
      oder Mitarbeiter: Schriftliche Stellungnahme des Mitarbeiters oder Untervermittlers
      (sollte diese bislang nicht vorliegen, holen Sie sie bitte baldmöglichst ein)
  • Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt auf und analysieren Sie mit ihm gemeinsam die
    „Papierlage“. So lassen sich die möglicherweise problematischen Fälle frühzeitig identifizieren.

Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten

Auch wenn die Versuchung groß ist, sich gegenüber den eigenen Kunden für das fehlgeschlagene Investment zu rechtfertigen, sollten betroffene P&R-Berater und P&R-Vermittler am besten jegliche mündliche oder schriftliche Äußerung unterlassen, die ihnen später nachteilig ausgelegt oder wie ein Anerkenntnis gewertet werden könnte. Dadurch gefährden Sie sonst unter Umständen auch Ihren Versicherungsschutz.

Ein Rundschreiben an betroffene Anleger könnte ggf. zu dem Zweck verschickt werden, die kenntnisabhängige Verjährung in Gang zu setzen. Allerdings sollte ein solches Schreiben keinesfalls ohne anwaltliche Unterstützung abgefasst werden.

Wir können Ihnen helfen – kontaktieren Sie uns

MEYER-KÖRING verfügt über langjährige Erfahrung in der Abwehr von Ansprüchen wegen gescheiterter Anlagemodelle. Für betroffene P&R-Berater und -Vermittler bieten wir:

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Vorprüfung Ihrer betroffenen Fälle mit Risikoeinschätzung (auch für Ihre Versicherung)
  • Bundesweite Prozessvertretung zur Abwehr von Ansprüchen
  • Newsletter-Service rund um P&R Container, das Insolvenzverfahren und künftige Gerichtsentscheidungen zu diesem Komplex

Kontaktieren oder mandatieren Sie uns hier.

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Auszeichnungen

  • Deutschlands beste Kanzleien für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2024)

  • Alexander Knauss bei „Beste Anwälte Deutschlands 2024“ für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2024)

  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

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