Die Bundesregierung beschließt ein neues Kreditprogramm für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, max. drei Monatsumsätze des Jahres 2019, Zinssatz 3,0 %, Laufzeit 10 Jahre, Absicherung durch KfW zu 100 %.

Nachdem die bisherigen Sonderprogramme der KfW von den Hausbanken nur zurückhaltend begleitet wurden, weil die KfW nur 90 % der Haftung übernimmt und die Hausbank des Unternehmens immer noch 10 % des Risikos trägt, hat die Bundesregierung gestern ein neues Kreditprogramm für mittelständische Unternehmen beschlossen, den „KfW Schnellkredit 2020“. Das Besondere daran: Um eine schnelle Kreditvergabe zu ermöglichen, gewährt die KfW der Hausbank eine Haftungsfreistellung von 100 %.

Ziel des KfW-Schnellkredits 2020 ist es, mittelständische Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von drei Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und mit 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen.

Der KfW-Schnellkredit ergänzt das KfW-Sonderprogramm 2020 und die bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte.


Mit einem neuen KfW-Schnellkredit unterstützt die Bundesregierung ab sofort auch mittelständische Unternehmen. (Copyright: contrastwerkstatt/adobe.stock)

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand sind im Kern an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Der KfW-Schnellkredit 2020 steht allen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten offen, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz des KfW-Schnellkredits liegt aktuell bei 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Mittel können für Betriebsmittel und auch für Investitionen herangezogen werden.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit soll nach Genehmigung durch die EU-Kommission möglichst schnell starten.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2022)

  • TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht 
    (WirtschaftsWoche 2022)

Autor

Bild von  Alexander Knauss
Partner
Alexander Knauss
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Banken, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen und Vermögensverwalter in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
  • Emittenten von Schuldverschreibungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
  • Pensionskassen, insbesondere in allen Fragen rund um Nachrangdarlehen
  • Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensanlage sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstrecker und Family Offices

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen