Die BaFin hat heute eine Neufassung des Rundschreiben 10/2021 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk vom 16.08.2021 (Geschäftszeichen BA 54-FR 2210-2020/0001) veröffentlicht. Vorausgegangen war ein im Oktober 2020 begonnenes Konsultationsverfahren. 

Hauptgrund für die aktuelle Überarbeitung der MaRisk waren Änderungen der internationalen Regelsetzung. So werden mit der aktuellen MaRisk-Novelle die Leitlinien der EBA

  • zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (NPE Guidelines),
  • zu Auslagerungen (Outsourcing Guidelines) und
  • zum ICT Risk (ICT Guidelines)

umgesetzt.

Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in den folgenden Dokumenten der BaFin:

Übersendungsschreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft vom 16.08.2021

Erläuterungen zum Rundschreiben 10/2021 (BA) vom 16.08.2021

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2022)

  • TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht 
    (WirtschaftsWoche 2022)

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