Am 1.11.2005 ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft getreten. Damit wird für geschädigte Kapitalanleger die Möglichkeit geschaffen, wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen kollektive Musterverfahren zu führen.
Es werden Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzprozessen gleich lautend stellen, in einem Verfahren gebündelt. Sie werden einheitlich durch ein Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden. Auf Grund dieser Verfahrensweise bedarf es nur einer Beweisaufnahme. Das Prozessrisiko für den Anleger sinkt damit deutlich. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Musterverfahren im deutschen Zivilprozess verankert, d.h., der Gesetzgeber betritt damit Neuland.

Hinweis: Kapitalanleger können sich mit dem neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert.

Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn und RA Alexander Knauss

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  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2022)

  • TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht 
    (WirtschaftsWoche 2022)

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