Ohne Unterstützung von Software und der entsprechenden Datenverarbeitung kommt kein Unternehmen mehr aus. Dies beginnt bei Textverarbeitungs-Programmen, geht über Buchhaltungs- und Auftragsabwicklungsprogramme und umfasst auch bei komplexen Computerprogrammen, mit denen die Datenflüsse und Ressourcen des gesamten Unternehmens dargestellt und verwaltet werden, sog. ERP-Programme („Enterprise-Ressource-Planning“).
Wir entwickeln mit Ihnen passende Lösungen auf Fragen, die sich im Softwarerecht zu Themen wie Leistungsbeschreibung, Anwendungsdaten, Datenbanken / Datenbankwerken, Auftragsverarbeitungsvertrag oder Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) oft stellen.
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