Montag, 01. März 2010 ( 18:00 - 01:00 Uhr )

Gegenstand des Vortrages sind die Pflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung, insbesondere

  • die Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten,
  • die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung,
  • die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls (seit 01.01.2010) und
  • die Pflicht zur Auskehr sogen. „Kick-Backs“ an den Kunden

sowie die Haftung der Bank bei Verstößen gegen diese Pflichten.

Im Anschluss an den Vortrag wird ab 18:45 Uhr Herr Karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher der quirin bank AG. das Geschäftsmodell der quirin bank AG vorstellen.

Veranstaltungsort

Collegium Leoninum, Noeggerathstraße 34, 53111 Bonn

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen