Auch in Deutschland existiert inzwischen eine florierende Start-Up-Szene, die Innovation und Fortschritt vorantreibt und ihren Protagonisten beträchtliche wirtschaftliche Erfolge beschert. Der Weg von der Gründung bis hin zum etablierten Unternehmen allerdings ist lang und für Gründer in der Regel nur mit Hilfe zu bewerkstelligen. Business Angels und Venture-Capital-Gesellschaften bieten dringend benötigtes Know-How und Kapital. Arbeiten Start-Ups und Wagniskapitalgeber gut zusammen, profitieren beide Seiten von der Verflechtung. Voraussetzung hierfür ist immer auch eine kompetente rechtliche Begleitung.

Beratung von Gründern und Investoren (Venture-Capital-Gebern)

MEYER-KÖRING berät sowohl Gründer als auch Investoren (Venture-Capital-Geber) bei der gegenseitigen Zusammenarbeit. In der Gründungsphase junger Unternehmen prüfen wir Geschäftsmodelle und Businesspläne auf rechtliche Fallstricke (etwa in streng regulierten Sektoren wie der Finanz-, Versicherungs- oder Medizinbranche), schützen Innovationen und andere Key Assets und entwerfen für Sie maßgeschneiderte Unternehmensstrukturen und Gesellschaftsverträge. Für Investoren übernehmen wir die Legal Due Diligence bei der Auswahl eines Zielunternehmens und unterstützen in allen Phasen des Beteiligungsprozesses.

Gestaltung maßgeschneiderter Beteiligungsverträge

Während Finanzierungsrunden verhandeln wir mit der Gegenseite und finden interessengerechte Lösungen, die Ihnen auch in Zukunft eine produktive Partnerschaft ermöglichen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Gestaltung von Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen. Wir sorgen für die nötige Beinfreiheit aufseiten der Gründer ebenso wie für angemessene Informations- und Kontrollwerkzeuge der Investoren. Erfahrungsgemäß erweisen sich faire Gestaltungen langfristig als die erfolgreichsten. Daher liegt unser Augenmerk stets auf einem angemessenen Interessenausgleich aller Beteiligten.

Konzeptionierung von Wandeldarlehen

Ist eine unmittelbare Beteiligung des Kapitalgebers (noch) nicht gewünscht, beraten wir Sie selbstverständlich auch zu alternativen Finanzierungsinstrumenten wie etwa Wandeldarlehen. Solche flexiblen Kredite bieten Start-Ups die Möglichkeit, dringend benötigte Finanzmittel anzuwerben, ohne sogleich Unternehmensanteile und Stimmrechte aus der Hand geben zu müssen. Investoren wiederum profitieren davon, in der Frühphase einer Beteiligung noch keine abschließende Unternehmensbewertung durchführen zu müssen. Der große Gestaltungsspielraum etwa hinsichtlich des Volumens, der Laufzeit, der Höhe der Zinsen oder des üblichen Abschlags auf die Bewertung im Wandlungszeitpunkt machen derlei Darlehen zu einem für beide Seiten interessanten Finanzierungsinstrument.

Entwurf von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (VESOP)

Neben der Etablierung des eigenen Unternehmens liegt eine weitere große Herausforderung schnell wachsender Start-Ups häufig darin, ihre gut aus- und eingearbeiteten Mitarbeiter langfristig zu binden. Junge Unternehmen können regelmäßig keine Spitzengehälter zahlen. Um dennoch finanzielle Anreize zu setzen, beteiligen viele Start-Ups ihre Mitarbeiter am Unternehmen selbst. Die dadurch bewirkte Zersplitterung der Anteile und Stimmrechte raubt allerdings die in der Gründungsphase so wichtige unternehmerische Flexibilität und erzeugt einen mitunter kaum zu stemmenden Verwaltungsaufwand. Eine oftmals geeignetere Alternative stellen sog. VESOP (Virtual Employee Stock Option Plan) dar. Dabei handelt es sich um virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, durch die das Personal zwar keine echten Anteilsoptionen erwirbt, jedoch finanziell am Erfolg des Unternehmens und insbesondere an einem EXIT beteiligt wird. Die Entwicklung maßgeschneiderter VESOP zählt zu unseren Spezialitäten.

Beratung auf Deutsch oder Englisch

Unsere internationalen Mandanten beraten wir selbstverständlich auch in englischer Sprache. Auf der Grundlage unserer jahrelangen Erfahrung in der Beratung von Start-Ups, jungen Unternehmen und professionellen Investoren entwickeln wir pragmatische Lösungen für Ihre Vorhaben, die eine langfristige Zusammenarbeit ebenso wie einen erfolgreichen Exit ermöglichen.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)

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