Mittwoch, 29. Juni 2022 ( 15:00 - 16:00 Uhr )

Das neue Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) betrifft vor allem GmbHs, OHGs, GmbH & Co. KGs sowie Trusts und Trust-ähnliche Gestaltungen mit Sitz in Deutschland. Denn die bis dahin für zahlreiche Unternehmen geltende Mitteilungsfiktion wird durch das TraFinG aufgehoben. Auch fällt die Befreiung von der Meldepflicht zum Transparenzregister für börsennotierte Gesellschaften sowie deren Tochtergesellschaften ersatzlos weg.

Das Transparenzregister wird somit von einem Auffang- zu einem Vollregister. Die praktzische Relevanz für Unternehmen, Notare sowie Rechts- und Steuerberater steigt dadurch enorm.
Dabei ist für die Unternehmen vor allem wichtig, dass die Umsetzungsfristen im Laufe des Jahres 2022 ablaufen. So etwa für die GmbH zum 30. Juni 2022 und für die KG zum 31. Dezember 2022.

Zudem bringt das neue Gesetz einige neue geldwäscherechtliche Verpflichtungen (beispielsweise für Kreditinstitute) mit sich. Darüber hinaus hat das TraFinG beispielsweise die Fälle deutlich erweitert, in denen ausländische Erwerber deutscher Immobilien Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem deutschen Transparenzregister melden müssen.

In unserem kostenfreien Webinar möchten wir ihnen die Bedeutung der Geldwäschegesetzesänderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die mit dem Gesetz einhergehenden Verpflichtungen ab dem Jahr 2022 vorstellen.

Inhalt:

Der Vortrag dauert ca. 45 Minuten mit anschließender Fragerunde. Behandelt werden insbesondere folgende Punkte:

  • Meldepflicht für alle Rechtseinheiten?
  • Übergangsfristen
  • Mehraufwand und Haftungsrisiken
  • KYC-Prüfung der geldwäscherechtlich Verpflichteten
  • Ausländische Erwerber von deutschen Immobilien
  •  Weiteres

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