Das Unternehmensrecht in all seinen Ausprägungen ist eine Kernkompetenz unserer anwaltlichen Tätigkeit. Zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten und die stets zu berücksichtigenden wirtschaftlichen Auswirkungen jeder unternehmensrechtlichen Maßnahme machen es zu einem anspruchsvollen Querschnittsgebiet. Als Rechts- und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht haben wir uns in langjähriger Tätigkeit auf die Beratung von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs spezialisiert. Wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihrer unternehmerischen Tätigkeit – von der Unternehmensgründung über Unternehmensnachfolge bis zur Geschäftsveräußerung.

Unternehmensgründung

Schon bei der Unternehmensgründung eines Unternehmens stellen sich komplexe juristische Fragen. Insbesondere in der ohnehin fordernden Anfangsphase Ihrer unternehmerischen Tätigkeit können die vielfältigen rechtlichen Anforderungen an die Errichtung einer Gesellschaft eine Belastung darstellen. Dabei ist die Wahl der „richtigen“ Rechtsform eine entscheidende Weichenstellung für Ihren zukünftigen Erfolg, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Insbesondere zwischen den Personen- und Kapitalgesellschaften bestehen fundamentale gesellschafts-, steuer- und haftungsrechtliche Unterschiede. Welche Variante sich für Ihre Unternehmung am besten eignet, bestimmen wir gemeinsam anhand einer genauen Analyse Ihrer gegenwärtigen Situation und Ihrer künftigen Vorhaben.

Ist die passende Rechtsform bestimmt, geht es an die Ausgestaltung der Satzung: Auch insoweit bestehen für Gründer weitgehende Freiheiten, die vorausschauend genutzt werden wollen. Abhängig von Ihren individuellen Plänen können wir Ihnen eine Satzung erarbeiten, die sich nicht nur heute, sondern auch in Zukunft bewährt. Wir setzen unsere langjährige gesellschaftsrechtliche Erfahrung für Sie ein. So können wir Ihnen auch künftige Anforderungen, Risiken und Chancen schon frühzeitig aufzeigen.

Neben den gestalterischen Herausforderungen sind zudem verschiedene formale Anforderungen zu bewältigen. Formerfordernisse der jeweiligen Gesellschaftsform, Eintragungen in Handels- und Transparenzregister und weitere Anmeldungen können schnell dazu führen, dass Sie  den Überblick verlieren. Wir unterstützen Sie deshalb dabei, bei Ihrer Unternehmensgründung nichts zu übersehen. Erforderliche Eintragungen und Formalitäten bei der Gründung übernehmen wir für Sie, damit Sie sich voll und ganz der Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten widmen können.

Umwandlungen

Auch nach erfolgreicher Gründung können Veränderungen inner- und außerhalb eines Unternehmens gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen erfordern. Wächst Ihr Unternehmen, kann etwa zur Haftungsbeschränkung oder zur Ermöglichung von Investitionen die Überführung des Unternehmens von einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft angezeigt sein. Im Gegenzug macht mitunter auch eine Sanierung Veränderungen erforderlich. Innerhalb von Unternehmensgruppen sind Zusammenschlüsse und Aufteilungen oftmals aus organisatorischen oder steuerlichen Gründen sinnvoll. Und auch zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist es oft zweckmäßig, die gewachsenen Gesellschaftsstrukturen schon frühzeitig anzupassen.

Strukturelle Änderungen lassen sich durch Verschmelzung oder Spaltung, die Ausgliederung von (Teil-)Betrieben oder einen Formwechsel erreichen. Das jeweils zweckmäßige Vorgehen ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Bei der Auswahl berücksichtigen wir komplexegesellschafts- und steuerrechtliche Wechselwirkungen Unser Team aus spezialisierten Rechts- und Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht analysiert Ihre Unternehmensstruktur und entwirft ein für Sie passendes Umstrukturierungskonzept, das den Verwaltungsaufwand minimiert und Ihnen langfristige Vorteile generiert. Wir entwerfen Umwandlungsverträge und –beschlüsse, modifizieren Ihre gesellschaftsvertraglichen Regelungen und berücksichtigen die registerrechtlichen Erfordernisse. Aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes finden zivil- und steuerrechtliche Folgen dabei umfassende Berücksichtigung.

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation, die Beteiligung von Mitarbeitern und des Managements sind ein komplexes Unterfangen. Neben den großen emotionalen Herausforderungen sind in rechtlicher Hinsicht die Anforderungen des Gesellschafts-, Erb- und Steuerrechts zu berücksichtigen. Eine Unternehmensnachfolge will daher gut geplant sein. Umfassend vorbereitet bietet sie der übergebenden Generation die Möglichkeit, ihren Wünschen auch nach Weitergabe des Unternehmens Geltung zu verschaffen.

Damit Ihr Vermögen nicht durch Streitigkeiten unter den Nachfolgern oder von der Steuerlast aufgezehrt wird, entwickeln wir nach Ihren Vorgaben rechtssichere und individuelle Nachfolgelösungen für Sie. Wir wollen Sie ganzheitlich begleiten und stehen daher Ihnen, Ihrer Familie und allen anderen Beteiligten während des gesamten Planungsprozesses persönlich und diskret mit Rat und Tat zur Seite.

Abhängig von Ihren Vorstellungen können verschiedene Maßnahmen erforderlich werden: Regelmäßig muss im Fall von Familienunternehmen die Satzung angepasst werden. Oft ist es von Vorteil, auch die Beteiligungsstrukturen bereits auf die anstehende Übergabe vorzubereiten. Soll die Unternehmensnachfolge zeitnah stattfinden, müssen Kauf oder Schenkungsverträge entworfen, Geschäftsanteile übertragen und Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden. Sofern die Übergabe erst mit dem Tod erfolgen soll, bedarf es der Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags. Im Einzelfall kann sich auch die Errichtung einer (Familien-)Stiftung anbieten, um Ihr Vermögen langfristig zu erhalten.

Bei sämtlichen Gestaltungen sind stets auch die erb- und steuerrechtlichen Folgewirkungen zu bedenken. Nicht selten bedeuten „übersehene“ Pflichtteilsansprüche oder die Erbschaftsteuer eine erhebliche finanzielle Herausforderung für die übernehmende Generation. Um zu vermeiden, dass Familienbetriebe oder -Immobilien ungeplant veräußert werden müssen, bedarf es einer umfassenden Bestandsaufnahme des geschäftlichen und familiären Umfelds sowie des zu übertragenden Vermögens. Durch geschickte Gestaltung lassen sich die finanziellen Auswirkungen einer Unternehmensnachfolge dann oftmals in Ihrem Sinne begrenzen.

Unser interdisziplinäres Team vereint Fachanwälte für Handels- und Gesellschafts-, Familien-, Erb- und Steuerrecht. Diese enge Zusammenarbeit hochspezialisierter Experten gewährleistet in jeder Hinsicht optimierte Gestaltungen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der Nachfolgeberatung insbesondere von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)

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